Dreiwöchiger Mutterschutz vor der Geburt

An der Parlamentssitzung vom 18. September 2023 erklärte das Parlament das Postulat «Dreiwöchiger vorgeburtlicher Mutterschutz» der SP/JUSO-Fraktion erheblich. Es folgte damit dem Antrag des Gemeinderats.

Bei 70% der Schwangeren werden die körperlichen Beschwerden in den letzten drei Wochen vor der Geburt zu gross, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Schwangere geht dann zum Arzt und lässt sich krankschreiben. Mit einer Krankschreibung ist sie rechtlich abgesichert. Grundsätzlich ist es für alle nachvollziehbar, dass eine Schwangere nicht bis zur Geburt arbeitet. Störend und irreführend ist einzig die gängige Praxis des Krankschreibens. Denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Für die Gemeinde bietet der Mutterschutz drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Vorteile:

  • Planungssicherheit: Dadurch, dass der Erwerbsunterbruch drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgt, kann der letzte Arbeitstag vor der Geburt klar definiert werden und somit kann die Stellvertretung besser organisiert werden.
  • Attraktive Arbeitgeberin: In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Mutterschutz drei Wochen vor dem Geburtstermin ein Zeichen, dass sich die Gemeinde für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzt und sie wird für weibliche Fachkräfte attraktiver.
  • Wertehaltung: Beim dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschutz geht es um eine Wertehaltung. Die Gemeinde anerkennt, dass eine Schwangerschaft natürlicherweise zu  körperlichen Beschwerden führt und sie ist bemüht, Schwangerschaft in der Personalverordnung weiter von Krankheit zu entkoppeln.

In seiner Antwort bestätigte der Gemeinderat, dass durch den dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschutz der Gemeinde keine Mehrkosten entstehen. Für die Lohnkosten bei einer dreiwöchigen Absenz, sei dies infolge Krankschreibung oder Mutterschutz, hat die Gemeinde infolge der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung aufzukommen.

Das Postulat ändert für die Gemeinde also wenig – und für die Frau sehr viel. Zu wissen, dass ihr der Mutterschutz drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne Wenn und Aber zusteht, ist eine Anerkennung, dass die Folgen einer Schwangerschaft den Körper stark belasten, ohne eine Frau krank zu machen. Der dreiwöchige vorgeburtliche Mutterschutz ist somit ein weiterer wichtiger Schritt, Schwangerschaft und Krankheit klar zu trennen.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Arlette Münger

Arlette Münger

Mitglied Fraktion

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