Könizer Wohnartikel definitiv gültig: Nun ist der Gemeinderat gefordert

Avatar of SP Köniz SP Köniz - 13. Juli 2020 - Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 15. Juli 2020

Die SP Köniz ist hocherfreut über die definitive Gültigkeit des Artikels «preisgünstiges Wohnen» im Baureglement (Wohnartikel). Der Gemeinderat steht in der Pflicht, die Vorlage rasch und konsequent umzusetzen. Der neue Wohnartikel soll auch auf die Ortsteile Niederwangen und Schliern Anwendung finden.

Das kantonale Verwaltungsgericht hat vor Monatsfrist entschieden: Der Gegenvorschlag zur SP-Wohninitiative (Artikel «preisgünstiges Wohnen» im Baureglement - Wohnartikel) ist vollumfänglich gültig und kann umgesetzt werden. Inzwischen ist klar: es wurde keine Beschwerde gegen diesen Entscheid vor Bundesgericht eingereicht. Die SP Köniz ist hocherfreut über diesen wichtigen Entscheid im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohnern mit mittlerem und kleinem Einkommen.

«Der Könizer Wohnartikel „preisgünstiges Wohnen“ gibt den Behörden ein wichtiges Instrument in die Hand, um Menschen mit tiefem und mittlerem Einkommen zahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.», sagt Christian Roth, Mitglied des Initiativkomitees.

Umsetzung auch in Schliern und Niederwangen

Die Könizer Bevölkerung hat sich im Februar 2017 mit 56 Prozent für den Gegenvorschlag ausgesprochen und damit dem Gemeinderat einen klaren Auftrag erteilt. Es ist nun an ihm, die Vorlage konsequent und in allen urbanen Ortsteilen umzusetzen. Dies gilt nicht nur für Wabern, den Spiegel und das Liebefeld, sondern auch für die Ortsteile Niederwangen und Schliern.

In diesem Sinne fordert die SP Köniz, dass bereits beim laufenden Projekt Spühlirain 40 Prozent gemeinnütziger Wohnraum festgelegt wird – so wie es der Könizer Wohnartikel zulässt. Schliesslich geht die SP Köniz davon aus, dass der Gemeinderat seinen Spielraum voll ausnutzt und gemeindeeigenes Land konsequent für gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung stellt.

Zur Medienmitteilung der Gemeinde Köniz.

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