Könizer Wohninitiative - Nun ist der Gemeinderat gefordert

Avatar of SP Köniz SP Köniz - 03. Juni 2020 - Medienmitteilung

Könizer Wohninitiative: Nun ist der Gemeinderat gefordert

Medienmitteilung vom 3. Juni 2020

Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Gegenvorschlag zur SP-Wohninitiative ist vollumfänglich gültig und kann umgesetzt werden. Die SP Köniz ist hocherfreut über diesen wichtigen Entscheid im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohnern mit mittlerem und kleinem Einkommen. Sie fordert die Beschwerdeführer auf, den klaren Volksentscheid endgültig zu akzeptieren. Der Gemeinderat steht in der Pflicht, die Vorlage rasch und konsequent umzusetzen.

«Nachdem bereits die Stadtberner Wohninitiative bis vor das Bundesgericht gestützt wurde, konnten wir mit der Abweisung der Beschwerde rechnen», sagt Christian Roth, Mitglied des Initiativkomitees. Die SP Köniz fordert die Beschwerdeführer deshalb dazu auf, den Entscheid zu akzeptieren und den Willen der Bevölkerung zu anerkennen.

Die Könizer Bevölkerung hat sich im Februar 2017 mit 56 Prozent für den Gegenvorschlag ausgesprochen und damit dem Gemeinderat einen klaren Auftrag erteilt. Es ist nun an ihm, die Vorlage – ungeachtet eines allfälligen Weiterzugs – rasch, konsequent und in allen urbanen Ortsteilen umzusetzen. Dies gilt nicht nur für Wabern, den Spiegel und das Liebefeld, sondern auch für die Ortsteile Niederwangen und Schliern.

In diesem Sinne fordert die SP Köniz, dass bereits beim laufenden Projekt Spühlirain 40 Prozent gemeinnütziger Wohnraum festgelegt wird – so wie es der Gegenvorschlag zur Wohninitiative vorsieht. Schliesslich geht die SP Köniz davon aus, dass der Gemeinderat seinen Spielraum voll ausnutzt und gemeindeeigenes Land konsequent für gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung stellt.

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