Aus dem Parlament: Unnötiges Experiment beim Wahlsystem ist vom Tisch

Das Parlament lehnte in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 die GLP-EVP-Mitte-Motion «Für unverzerrte Proporzwahlen» ab. Die Motion forderte eine Änderung des in Köniz bewährten Sitzzuteilungsverfahrens. Diese Änderung kommt somit nicht vor das Volk. Das in Köniz bewährte und schweizweit verbreitete Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff bleibt unverändert.

Eine Motion der GLP-EVP-Mitte-Fraktion forderte eine Umstellung des in Köniz bewährten Sitzzuteilungsverfahrens nach Hagenbach-Bischoff – ein Divisorverfahren mit Abrundung – auf das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë – ein Divisorverfahren mit Standardrundung.

Die SP-JUSO Fraktion warf die Frage auf, warum das bewährte und schweizweit verbreitete Hagenbach-Bischoff-Verfahren überhaupt abgelöst werden soll. Gemeinden im Kanton Bern, die ihr Gemeindeparlament oder ihren Gemeinderat im Proporz wählen, wenden durchwegs dieses Verfahren an. Es wird sogar den Gemeinden vom Kanton Bern im Musterreglement des Kantons empfohlen.

Das in der Motion geforderte Sainte-Laguë -Verfahren für Parlaments- und Exekutivwahlen hingegen, kommt für Exekutivwahlen bisher schweizweit nirgends zur Anwendung: Es gibt in der ganzen Schweiz keine Erfahrungswerte mit Sainte-Laguë auf Exekutivebene. Köniz wäre zudem die einzige Gemeinde im Kanton Bern, die ihr Parlament im Sainte-Laguë -Verfahren wählt. Es gibt sowohl für das Sainte-Laguë -Verfahren auf Exekutivebene als auch für die Zusatzbestimmungen zu den obligatorischen einparteiigen Listenverbindungen und dem Verbot mehrerer «mehrparteiiger» Listen keine Praxis und keine Rechtsprechung.

Ein Wechsel vom Hagenbach-Bischoff -Verfahren zum Sainte-Laguë-Verfahren hätte eine weitere einschneidende Änderungen zur Folge gehabt: die Abschaffung von mehrparteiigen Listenverbindungen. Denn diese sind im Sainte-Laguë -Verfahren systemwidrig und rechtlich zumindest problematisch. Zudem bringt eine Systemumstellung zusätzliche Kosten durch den initialen administrativenDemokratie lebt vom Vertrauen der Bevölkerung in ihr Wahlsystem: Dieses Vertrauen wegen eines Rundungseffekts aufs Spiel zu setzen ist unverhältnismässig, gar verantwortungslos. Zu diesem Schluss kam auch die Mehrheit des Parlaments und lehnte die Motion ab. Das in Köniz bewährte und schweizweit verbreitete Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff bleibt somit unverändert.

Géraldine Mercedes Boesch, Co-Fraktionspräsidentin SP/JUSO-Fraktion

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